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Beihilfe für Erstgründungen von Unternehmen

Die staatliche Förderung für frisch gegründete Unternehmen in Form von 6 monatlichen Pauschalzahlungen

Die luxemburgische Regierung hat eine neue staatliche Beihilfe ins Leben gerufen, die speziell darauf abzielt, neu gegründete Kleinstunternehmen zu unterstützen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie über diese Beihilfe wissen müssen:

Förderfähige Unternehmen
Die Beihilfe ist für neu gegründete Kleinstunternehmen aus den Bereichen Handel und Handwerk reserviert. Ein Kleinstunternehmen wird als ein Unternehmen definiert, das weniger als 10 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme 2 Millionen Euro nicht übersteigt.

Art der Beihilfe
Die Beihilfe wird in Form von 6 monatlichen Pauschalzuschüssen in Höhe von 2.000 Euro ausgezahlt. Der Gesamtbetrag der Beihilfe darf 12.000 Euro pro einziges Unternehmen nicht überschreiten.

Anforderungen
Es gibt mehrere Anforderungen, die erfüllt sein müssen, um diese Beihilfe zu beantragen:

  1. Neugründung & Niederlassungsgenehmigung: Ihr Unternehmen muss neu gegründet worden sein und über eine Niederlassungsgenehmigung verfügen, die höchstens 6 Monate alt ist.

  2. Kriterien für Unternehmer oder Gesellschafter: Der Unternehmer oder die Gesellschafter, wenn das Unternehmen in Form einer Gesellschaft betrieben wird, müssen folgende Kriterien erfüllen:

    • In den letzten 10 Jahren keine Niederlassungsgenehmigung in eigenem Namen oder als Gesellschafter für die Ausübung derselben Tätigkeit oder einer anderen Tätigkeit besessen haben. In dieser Zeitspanne und in dieser Eigenschaft wurden keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Ausland ausgeübt.

    • Sie dürfen nicht mehr als 25 % der Anteile an einer anderen Gesellschaft halten, die ihren Sitz in Luxemburg oder im Ausland hat.

    • Sie dürfen keine der folgenden Leistungen in Luxemburg oder im Ausland beziehen: Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Gehalt oder sonstige berufliche Einkünfte, Arbeitslosengeld, Einkommen zur sozialen Eingliederung oder sonstige Einkommensersatzleistungen.

  3. Unternehmensleiter: Derjenige, der Ihr Unternehmen leitet, muss eine von einer offiziellen Berufskammer organisierte Schulung zur Unternehmensführung abgeschlossen haben. 

  4. Unternehmenslokation: Ihr Unternehmen muss über eigene Räumlichkeiten verfügen, die nicht zu Wohnzwecken dienen.

Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie diese Beihilfe Ihr Unternehmen auf das nächste Level heben kann. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns oder rufen Sie uns direkt an, um mehr über diese einzigartige Chance zu erfahren.